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Gesetze achten und alles darüber erfahren! Ohne Gesetze würde die Menschheit tun und lassen was sie will und das ist ganz sicher nicht im eigenen Interesse. Nun gibt es aber so viele Gesetze, dass man selbst nicht mehr durchblicken kann. Aus diesem Grund ist es mehr als erheblich, darüber informiert zu sein. Genau das ist nun hier möglich. Es geht um Law, was für Gesetz steht. Die Gesetze sind aber nicht einfach nur da. Stetig werden neue beschlossen und damit muss man sich dann meist auch befassen. Welche Gesetze das aber sind, ist schwer zu erkennen. Wir informieren hier alle Selbstständigen und privaten Personen, die sich über gesetzliche Regelungen und das Gesetz an sich informieren möchten. Sie sollten hier immer wieder vorbei schauen!

Der Steuerberater: Berufsbild und Aufgaben

Wer sich für den Bereich Steuern interessiert, kann sich zu einem Berater in Sachen Steuern ausbilden lassen. Als Zulassung zum Beruf gilt das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Steuerberaterprüfung. Wer die Voraussetzung erfüllt, hat später mehrere Möglichkeiten, um in seinem Berufsfeld tätig zu werden. Das Aufgabengebiet eines steuerlichen Beraters ist sehr vielfältig. Darum ist es zwingend notwendig, dass sich ein Steuerberater permanent fortbildet.

Wie wird man Steuerberater?
Wer die Mandanten in einem eigenen Büro oder in einer Partnerschaftsgesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten beraten möchte, kommt an dem Bestehen der Steuerberaterprüfung nicht vorbei. Um hieran teilnehmen zu können, muss der Prüfling entweder ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine Ausbildung als Steuerfachangestellter oder Steuerfachwirt absolviert haben. Daneben ist es wichtig, dass man auch eine mehrjährige praktische Tätigkeit bei einem anderen Berufsträger nachweisen kann.

Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Diese wird dort abgelegt, wo sich der Wohnort des Prüflings befindet.

Wie kann ein zugelassener Steuerberater tätig werden?
Mit der bestandenen Prüfung hat der Prüfling die Möglichkeit, in seinem Berufsfeld tätig zu werden. Hierfür stehen ihm die drei folgenden Wege offen:

Man macht sich selbstständig und eröffnet eine eigene Kanzlei. Dies gibt dem Kanzleiinhaber den Vorteil, dass er sein Arbeitsumfeld selbst gestalten kann. Auf der anderen Seite trägt er allein das Unternehmensrisiko.

Man gründet gemeinsam mit anderen Berufsträgern eine Partnerschaft und tritt als Steuerberatungsgesellschaft auf. Als Rechtsform kommen sowohl eine GbR, eine PartG oder eine GmbH in Betracht.

Man tritt in das Angestelltenverhältnis mit einem Berufsträger ein. Hier kann z. B. die Position eines Bürovorstehers übernommen werden. Zieht der Kanzleiinhaber sich aus dem Beruf zurück, ist die Übernahme der Kanzlei möglich. Notwendige Voraussetzung für das Tätigwerden ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die Fortbildungspflicht des Steuerberaters
Weil das Aufgabengebiet eines steuerlichen Beraters umfassend ist und das Wissen tagesaktuell sein sollte, hat ein steuerlicher Berater die Pflicht, sich regelmäßig im steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich fortzubilden.

Der Aufgabenbereich eines steuerlichen Beraters
Die Aufgabenbereiche eines steuerlichen Beraters sind sehr vielfältig, Sie beziehen sich u. a. auf die folgenden Gebiete:

Finanzbuchführung, Lohnbuchführung, Jahresabschluss
Die laufende Finanzbuchführung muss jeder buchführungspflichtige Unternehmer erstellen. Beschäftigt er Personal, ist er überdies zur Anfertigung einer monatlichen Lohnbuchführung verpflichtet. Aus den unterjährigen Zahlen entwickelt der steuerliche Berater die Bilanz.

Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, ermittelt seinen Gewinn durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Auch dies kann bei einem steuerlichen Berater in Auftrag gegeben werden.

Betriebswirtschaftliche Beratung
Ein steuerlicher Berater kümmert sich um die betriebswirtschaftliche Beratung. Er hilft bei der Wahl der passenden Rechtsform und steht seinen Mandanten in Finanzierungsfragen beratend zur Seite.

 

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