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Gesetze achten und alles darüber erfahren! Ohne Gesetze würde die Menschheit tun und lassen was sie will und das ist ganz sicher nicht im eigenen Interesse. Nun gibt es aber so viele Gesetze, dass man selbst nicht mehr durchblicken kann. Aus diesem Grund ist es mehr als erheblich, darüber informiert zu sein. Genau das ist nun hier möglich. Es geht um Law, was für Gesetz steht. Die Gesetze sind aber nicht einfach nur da. Stetig werden neue beschlossen und damit muss man sich dann meist auch befassen. Welche Gesetze das aber sind, ist schwer zu erkennen. Wir informieren hier alle Selbstständigen und privaten Personen, die sich über gesetzliche Regelungen und das Gesetz an sich informieren möchten. Sie sollten hier immer wieder vorbei schauen!

Die Aufgaben einer Kanzlei für Erbrecht

Wenn das erste Mal eine Kanzlei für Erbrecht besucht wird, führt der zuständige Rechtsanwalt erstmal ein Beratungsgespräch durch, bei dem das Anliegen bzw. das Problem des Mandanten geklärt wird. Es wird besprochen über welches Vermögen der Mandant verfügt und ob es Erben gibt, die berechtigt sind einen Pflichtteil zu erhalten. Es muss des Weiteren geklärt werden, welche Zuwendungen ein Erbe zu Lebzeiten erhalten hat und ob diese Anteile auf den betreffenden Erbteil angerechnet werden sollen. Es muss auch bedacht werden welche Vermögensanteile eventuelle dritte Personen bekommen haben und ob sich daraus Ansprüche für die Erben mit Pflichtteilsberechtigung ergeben. Es ist wichtig bei diesem Belangen alle Formvorschriften, die eingehalten werden müssen, zu besprechen. Nach dem ersten Beratungsgespräch mit dem Mandanten wird eine spezifische weiterführende Beratung von dem jeweiligen Rechtsanwalt angeboten.

Die Kanzlei für Erbrecht beschäftigt sich mit Verfügungen über das Eigentum oder geäußerte Bestimmungen, die nach dem Tod des Erblassers eintreten und Angehörige und bestimmte Personen begünstigt. In der Kanzlei werden alle erblichen Angelegenheiten im Vorfeld genauestens geregelt und geklärt. Das Erbrecht beschreibt des weiteren alle Rechtsformen, die sich mit der Übergabe des Erbes einer Person nach ihrem Tod an eine oder mehrere festgelegte Personen beschäftigen. In einer deutschen Kanzlei für Erbrecht sind folgende Punkte einheitlich gesetzlich festgelegt, die das Recht zu Erben betreffen. Es wird nach der gesetzlichen Erbfolge gehandelt, falls kein Erbvertrag aufgesetzt wurde oder kein Testament vorhanden ist. Der Ablauf der gesetzlichen Erbfolge erfolgt nach dem Grad der Verwandtschaft. Das bedeutet, dass näheren Verwandten vor entfernten Verwandten das Erbe zusteht. Kinder der verstorbenen Person erben laut Gesetz vor den Eltern und Eltern wiederum vor den Geschwistern. Die Ehepartner und die Kinder, falls keine Kinder vorhanden sind kommen die Eltern zum Zug, steht ein Pflichtteil des Vermögens zu, der gar nicht oder nur sehr schwer vom Testament behoben werden kann. Es ist möglich spezielle Personen aus schwerwiegenden, privaten Gründen zu enterben und somit aus der Erbfolge zu streichen.

Das Erbrecht des Ehegatten tritt nur mit Verwandten des ersten und zweiten Grades in Konkurrenz und mit den Großeltern des Verstorbenen. Der Lebenspartner, der gesetzlich eingetragen wurde, verfügt ebenfalls über ein solches Erbrecht. Personen, die dem Hausstand angehörig sind, können nach dem Tod des Erblassers für 30 Tage eine Unterhaltsgewährung verlangen. Diese Gewährung schließt auch die Nutzung der Wohnung und Gegenständen des Haushaltes mit ein. Es ist festgelegt, dass die Person, die das Erbe antritt, alle anfälligen Kosten der Bestattung und der Grabpflege übernehmen muss. Es ist üblich, dass der Erblasser die Erbfolge und alle damit verbundenen Regelungen zu Lebzeiten in Form eines Testamentes oder Erbvertrages regelt und alle Wünsche gemeinsam mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht schriftlich festlegt.

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