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Gesetze achten und alles darüber erfahren! Ohne Gesetze würde die Menschheit tun und lassen was sie will und das ist ganz sicher nicht im eigenen Interesse. Nun gibt es aber so viele Gesetze, dass man selbst nicht mehr durchblicken kann. Aus diesem Grund ist es mehr als erheblich, darüber informiert zu sein. Genau das ist nun hier möglich. Es geht um Law, was für Gesetz steht. Die Gesetze sind aber nicht einfach nur da. Stetig werden neue beschlossen und damit muss man sich dann meist auch befassen. Welche Gesetze das aber sind, ist schwer zu erkennen. Wir informieren hier alle Selbstständigen und privaten Personen, die sich über gesetzliche Regelungen und das Gesetz an sich informieren möchten. Sie sollten hier immer wieder vorbei schauen!

Anwalt für Arbeitsrecht für komplexe Rechtsfragen

Wenn Probleme in einem Arbeitsverhältnis entstehen, kann oftmals nur noch ein Anwalt für Arbeitsrecht, bspw. Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare, helfen. Das Arbeitsrecht ist aufgrund der vielen verschiedenen Sachgebiete äußerst komplex. Infolge dessen wurde das Arbeitsrecht auch vollständig von der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt. Die Sachgebiete bei der Arbeitsgerichtsbarkeit erstrecken sich von Bestandsstreitigkeiten über Zahlungsklagen und Zeugniserteilungen bis hin zu tariflichen Eingruppierungen und Mobbing. Während in früheren Jahrzehnten Rechtsanwälte meist in sämtlichen Streitigkeiten tätig wurden, gibt es heutzutage Fachanwälte für die jeweiligen Bereiche. Aufgrund der immer größer werdenden Komplexität ist diese Entwicklung sicherlich zu begrüßen. Wer Probleme innerhalb seines Arbeitsverhältnisses hat, sollte daher gezielt nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Vielfältige Hilfestellungen für Arbeitnehmer

Wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt, wendet sich in vielen Fällen der Arbeitnehmer an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dabei versuchen die Anwälte, zunächst stets eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. In einigen Fällen müssen jedoch gesetzliche Fristen beachtet werden, so dass beispielsweise bei einer Kündigung eventuell schnell Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss, um die hier geltende 3-Wochen-Frist zu wahren. Oftmals sind Arbeitnehmer mit arbeitgeberseitigen Konsequenzen schlichtweg überfordert, weil es oft den sozialen Besitzstand angreift. Hier kann ein Anwalt auf den Arbeitnehmer zunächst beruhigend einwirken, in dem er darlegt, welche Rechte er bei einer Kündigung, bei Gehaltsrückständen oder einem nicht erteilten Zeugnis hat. Viele Arbeitnehmer sind häufig nicht richtig informiert, welche Rechte sie im Arbeitsverhältnis haben. Der Anwalt kann in einem Beratungsgespräch genau analysieren, wie die jeweiligen Chancen stehen und wo eine gerichtliche Durchsetzung empfehlenswert ist. Darüber hinaus hat man als klägerische Partei bei einem verlorenen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht (I. Instanz) die Möglichkeit, Berufung vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht (II. Instanz) einzulegen. Selbst dagegen ist dann je nach Rechtslage eine Revision (III. Instanz) vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt möglich. In vielen Fällen ist es zudem ausreichend, wenn ein einmaliges Beratungsgespräch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Anwalt stattfindet. In diesem wird dann erörtert, wie der Betroffene nach Aufklärung über seine Rechte seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber selbstständig durchsetzt; notfalls auch ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht

Anwaltliche Vertretung auch bei Arbeitgebern

Ein Anwalt für Arbeitsrecht stellt seine Dienstleistungen aber nicht nur für Arbeitnehmer zu Verfügung. Auch viele Unternehmen und Betriebe greifen regelmäßig auf Beratungen durch einen Fachanwalt zurück. Unterstützen kann der Anwalt beispielsweise bei Massenentlassungen. Hier werden oftmals Fehler bei der Sozialauswahl begangen, was wiederum zu kostspieligen Massenklagen führt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier schon wirksam vorbeugen. Auch bei der Sichtung von Bewerbungen kann es seitens eines Unternehmens zu Fehlern kommen. Handelt es sich in einem solchen Fall beispielsweise um einen Schwerbehinderten, droht eine Klage nach dem AGG.

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