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Gesetze achten und alles darüber erfahren! Ohne Gesetze würde die Menschheit tun und lassen was sie will und das ist ganz sicher nicht im eigenen Interesse. Nun gibt es aber so viele Gesetze, dass man selbst nicht mehr durchblicken kann. Aus diesem Grund ist es mehr als erheblich, darüber informiert zu sein. Genau das ist nun hier möglich. Es geht um Law, was für Gesetz steht. Die Gesetze sind aber nicht einfach nur da. Stetig werden neue beschlossen und damit muss man sich dann meist auch befassen. Welche Gesetze das aber sind, ist schwer zu erkennen. Wir informieren hier alle Selbstständigen und privaten Personen, die sich über gesetzliche Regelungen und das Gesetz an sich informieren möchten. Sie sollten hier immer wieder vorbei schauen!

Aufgaben eines Anwaltes für Familienrecht

Ein Anwalt für Familienrecht ist auf dieses komplexe Aufgabengebiet spezialisiert. Er befasst sich mit familienrechtlichen Themen. Dies betrifft hauptsächlich Begebenheiten, welche die Ehe betreffen und auch Scheidungsangelegenheiten oder Unterhaltspflichten.

Ein Anwalt für Familienrecht, wie z.B. Dr. Strecker & Hane GbR steht einem gerichtlich und außergerichtlich in familienrechtlichen Schwierigkeiten bei. Dies betrifft nicht nur die Differenzen, sondern auch bei Themen der Eheschließung hilft ein Rechtsanwalt für Familienrecht beispielsweise bei der Erstellung eines Ehevertrags. Der Anwalt konnte hierbei auch gleichgeschlechtliche Paare bei Verträgen zur Lebenspartnerschaft unterstützen. Mit der Einführung der Ehe für sämtliche Paare ist dies hinfällig geworden.

Ein Anwalt für Familienrecht kümmert sich auch um Scheidungen. Hierzu zählen der Ausgleich eines Zugewinns sowie die Aufklärung von Unterhaltspflichten. Vor allem bei den gemeinsamen Kindern wird zumeist auf ein einvernehmliches Ergebnis hingearbeitet. Hierbei klärt der Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht die Pflichten des Ehegatten, bei welchem das gemeinsame Kind nicht mehr lebt, nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Auch Ansprüche auf einen nachehelichen Unterhalt oder auch Trennungsunterhalt kann dieser Fachanwalt berechnen und auch durchsetzen.

Das Familienrecht ist eine Einteilung des Zivilrechts. Dies regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen, die durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft verbunden sind. Auch solche, die sich aus dem Verhältnis ergebenden Rechtsfolgen, wie der Unterhalt gehören dazu. Rechtliche Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaftsbeziehung stehende Institutionen auch zu diesem Rechtsgebiet. Von den Anwaltskammern wird den Anwälten nach Erfüllung der Voraussetzungen dieser Titel verliehen.

Außerdem betrifft das Familienrecht die Beziehung von Familien zum Staat. Nach Artikel 6 GG ist die Institutsgarantie gesichert sowie das Schutz- und Förderungsgebot des Staates einer Familie als Grundrecht. Die Gewährleistungen nach Artikel 6 GG greifen über das private der Familien hinaus und veranlassen zum Beispiel auch das Steuerrecht im Ehegattensplitting oder plädieren die Einführung von Elterngeld.
Das Familienrecht enthält weiterhin Verfügungen über das Eingehen von Lebenspartnerschaften und Ehen sowie auch deren Aufhebung. Der Anwalt unterstützt vor allem diese Belange. Hierbei werden konkret allgemeine Rechtswirkungen dieser Ehe, das lebenspartnerschaftliche bzw. eheliche Güterrecht und auch die Scheidung und Aufhebung der Partnerschaft und die rechtlichen Folgen, wie Versorgungsausgleich und Unterhalt geregelt. Auch über den Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Verfügungen enthalten.

Voraussetzung dafür, sich Anwalt für Familienrecht nennen zu dürfen, ist zunächst eine anwaltliche Grundausbildung. Bereits während des Grundstudiums kann sich der angehende Jurist bestimmte Schwerpunkte setzen, z.B. auf das Familienrecht. Die eigentliche Spezialisierung auf die spätere Tätigkeit als Familienanwalt ist allerdings erst während der Referendarzeit möglich. In vielen Ländern muss ein Rechtsanwalt nach bestandenem Referendariat zudem noch von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden, bevor er als Anwalt arbeiten darf.

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