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Gesetze achten und alles darüber erfahren! Ohne Gesetze würde die Menschheit tun und lassen was sie will und das ist ganz sicher nicht im eigenen Interesse. Nun gibt es aber so viele Gesetze, dass man selbst nicht mehr durchblicken kann. Aus diesem Grund ist es mehr als erheblich, darüber informiert zu sein. Genau das ist nun hier möglich. Es geht um Law, was für Gesetz steht. Die Gesetze sind aber nicht einfach nur da. Stetig werden neue beschlossen und damit muss man sich dann meist auch befassen. Welche Gesetze das aber sind, ist schwer zu erkennen. Wir informieren hier alle Selbstständigen und privaten Personen, die sich über gesetzliche Regelungen und das Gesetz an sich informieren möchten. Sie sollten hier immer wieder vorbei schauen!

Wissenswertes über den Anwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es klärt und regelt die Rechtsverhältnisse in Familie und Verwandtschaft, Ehe und Lebenspartnerschaft. Ebenso die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Pflegschaft, Vormundschaft und rechtliche Betreuung werden mit Hilfe des Familienrechts eindeutig geklärt.
Schon 1995 legte die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fest, dass Rechtsanwälte sich zukünftig für den Anwalt für Familienrecht spezialisieren können.

Welche Themen umfassen die Arbeit eines Anwalts für Familienrecht?
Die Kenntnisse, die ein Rechtsanwalt für Familienrecht, wie beispiele BP- Rechtsanwälte Dr. Klaus-Peter Budke & Wolfram Pott, vorweisen muss, sind in der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer Paragraph 12 festgehalten. Bei vorliegenden Nachweisen wird dem Anwalt der Fachanwaltstitel verliehen.
Die Themenbereiche umfassen das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht und die nichteheliche Lebensgemeinschaft sowie der Lebenspartnerschaft. Außerdem gehört das internationale Privatrecht zum Fachgebiet, ferner Theorie und Praxis in der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung plus Vertragsgestaltung.
Ebenfalls erteilen sie ihren Mandanten Rat in Sachen nichtehelicher Lebensgemeinschaft, zum ehelichen Güterrecht und zum Ehevertrag. Der Anwalt für Familienrecht berät bei erbrechtlichen Ansprüchen bei Heirat.


Im Zuge einer Ehescheidung weiß er Rat bei Aufteilung und Zuordnung der ehelichen Wohnung, bei nachehelichem Unterhaltsanspruch oder Trennungsunterhalt. Letzten Endes regelt der Fachanwalt den Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
Besonders Kinder aus geschiedenen Ehen brauchen kompetente Anwälte, die ihre Interessen wahren und ihre Ansprüche perfekt durchsetzen. Der Anwalt für Familienrecht findet interessensgerechte Lösungen zur Betreuung der Kinder, Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt. Er hilft seinen Mandanten bei Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht sowie bei Durchsetzung des Sorgerechts. Weitere Fachgebiete sind die Durchsetzung von Ansprüchen nicht ehelicher Kinder, Feststellung der Vaterschaft oder Adoptionsverfahren.

Wie wird man Anwalt für Familienrecht?
Der Weg zum Fachanwalt für Familienrecht beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaft/Jura in neun Semestern Grundstudium. Danach folgt das erste Staatsexamen. Es besteht aus Klausuren mit Wissensfragen. Sie umfassen das Zivilrecht, öffentliche Recht und Strafrecht. Im 2-jährigen Referendariat sammelt der Halbjurist bei Tätigkeiten an unterschiedlichen Gerichten praxis- und prozessbasierte Kompetenzen. Es schließt sich das zweite Staatsexamen oder auch Assessorexamen an. Nach erfolgreicher Prüfung darf sich der Halbjurist schließlich Volljurist nennen.


Nun kann der Volljurist in jedem beliebigen Rechtsgebiet tätig werden. Er kann sich ab jetzt durch einen Fachanwaltstitel spezifizieren, auch als Anwalt für Familienrecht. Dazu ist eine dreijährige Zulassung vorzuweisen. Vor Antragstellung auf den Fachanwaltstitel muss der Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren juristisch wirkend gewesen sein.
Paragraph 5 b FAO fordert, dass der künftige Familienanwalt 120 Mandanten in dem Bereich vertreten muss. Die Hälfte davon müssen gerichtliche Verfahren sein.
Sind sämtliche Vorschriften durchführt, wird die Bundesrechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ vergeben.Wie rechnet ein Anwalt ab?
Jeder Anwalt muss sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vergütungsbestimmungen richten. Hier greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine Gebührenvereinbarung regelt die Berechnung bei außergerichtlichen Beratungen, sie gibt einen Kostenrahmen vor.
Eltern sollten bei ihren Streitigkeiten Rücksicht auf ihre gemeinsamen Kinder nehmen und das Scheidungsverfahren friedlich abwickeln. Hier hilft ein Rechtsanwalt im Familienrecht. Er kennt sich mit den Sachlagen aus und wird seinen Mandanten mit Rat und Tat unterstützen.

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